Rechtsanwalt für Ehevertrag in Zürich

Familienrecht – Ehevertrag

Der Ehevertrag beinhaltet Regelungen zum Güterrecht, Versorgungsausgleich und zu Unterhaltsansprüchen

Der Ehevertrag ist ein Thema, das bei Verlobten meistens ein unbehagliches Gefühl auslöst. Wer möchte sich schon mit der Möglichkeit einer Scheidung auseinandersetzen, bevor die Ehe überhaupt geschlossen worden ist? Dennoch ist es empfehlenswert, vor der Heirat einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sich zum Thema Ehevertrag beraten zu lassen. Der Ehevertrag kann beiden Partnern im schlimmsten Fall viel Streit ersparen.

Der Ehevertrag

Der Ehevertrag enthält verschiedene Regelungen im Falle einer Scheidung. Beide Ehepartner können selbst entscheiden, was darin stehen soll. Damit der Ehevertrag gültig wird, müssen beide Ehepartner bei einem Notar vorstellig werden und diesen beurkunden lassen. In der Zukunft können beide Ehepartner den Vertrag auch gemeinsam ändern oder ergänzen, zum Beispiel dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.

Wann schliesst man am besten den Ehevertrag ab?

Der beste Zeitpunkt zum Abschluss eines Ehevertrags ist noch vor der Ehe. Das mag für einige Paare ein unangenehmes Thema sein, da es das mögliche Scheitern ihrer Beziehung impliziert. Allerdings ist der vernünftige Umgang mit dem Thema Ehevertrag besser, als sich im Falle einer Scheidung mit Streitigkeiten rumschlagen zu müssen. Im besten Fall besteht die Ehe ein Leben lang und die Ehepartner müssen sich niemals mit dem Vertrag beschäftigen. Diese Sicherheit im Hintergrund zu haben, schadet dann trotzdem nicht. Lassen Sie sich für Ihren Ehevertrag von einem Rechtsanwalt beraten.

Das passiert bei Verzicht auf einen Ehevertrag im Falle einer Scheidung

Verzichten Sie auf den Abschluss eines Ehevertrags, dann führen Sie die Ehe nach gesetzlichem Güterstand in der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen nach Zugewinnausgleich aufgeteilt. Beim Versorgungsausgleich würden die Rentenanwartschaften beider Ehepartner ermittelt, miteinander verglichen und derjenige mit mehr Anwartschaften müsste einen Teil abgeben. Auch die Differenz des Vermögens, das der eine Ehepartner mehr als der andere verdient hat, muss als Zugewinn gegenüber dem anderen Ehepartner ausgeglichen werden. Ebenso können Ansprüche bzgl. Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt geltend gemacht werden.

Wer sollte einen Ehevertrag unbedingt abschliessen?

Zu Personen, denen ein Ehevertrag sehr zu empfehlen ist, gehören diejenigen, die mehr verdienen als der Ehepartner, Selbstständige und Freiberufler, Doppelverdiener ohne Kinder, vorverheiratete Personen im fortgeschrittenen Alter mit Kindern, Ehepartner mit verschiedenen Nationalitäten, Doppelverdiener ohne Kinder und Frauen, die erwerbslose Zeiten während der Kindererziehung hatten. Falls etwas davon auf Sie zutrifft oder Sie unsicher sind, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll wäre, auch wenn nichts davon auf Sie zutrifft, kontaktieren Sie am besten einen Rechtsanwalt für Familienrecht.

Was passiert mit dem Unternehmen im Falle einer Scheidung mit Zugewinnausgleichsanspruch?

Wie eben schon angesprochen, gehören Selbstständige und Freiberufler zu den Personen, die unbedingt einen Ehevertrag abschliessen sollten. Ein Ehevertrag kann nämlich auch relevant dafür sein, das Unternehmen im Falle einer Scheidung abzusichern. Es sind grundsätzlich alle Wertsteigerungen des Unternehmens ausgleichspflichtig. Auch wenn Sie Ihr Unternehmen schon vor der Ehe gegründet oder Ihre freiberufliche Tätigkeit schon vorher ausgeübt haben, ist der Wertzuwachs bzw. Goodwill während der Ehe bei der Scheidung nach Zugewinnausgleich ausgleichspflichtig.

Das regelt der Ehevertrag

Ein Ehevertrag regelt zum Beispiel das Güterrecht, den Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche und das Sorgerecht, teilweise auch Erbrecht. Die gesetzliche Gütertrennung kann beispielsweise ausgeschlossen werden, sofern beide Partner berufstätig sind und keiner finanziell deutlich schlechter aufgestellt ist als der andere. Andernfalls kann dem anderen Ehepartner, welcher sich beispielsweise der Kindererziehung angenommen hat, dennoch ein Prozentsatz des Vermögens zugesprochen werden, da hier das sog. Recht des Schwächeren greift.

Ein Ehevertrag kann das Vermögen vor der Eheschliessung, das sog. Anfangsvermögen dokumentieren, um anschliessend Streitigkeiten zu vermeiden. Der nacheheliche Unterhalt kann entweder in seiner Höhe oder auch, was die Dauer angeht, beschränkt oder, unter bestimmten Umständen, auch ausgeschlossen werden. Diese Regelung lässt sich auch an bestimmte Bedingungen knüpfen. Der Versorgungsausgleich kann in der Schweiz, anders als z. B. in Deutschland, nicht ausgeschlossen werden. Den Trennungsunterhalt kann man grundsätzlich nicht ausschliessen oder begrenzen. Bezüglich des Hausrats kann im Ehevertrag auch eine Hausratsteilungsvereinbarung festgelegt werden.

Letztendlich kann man vieles im Ehevertrag regeln. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen der Wirksamkeitskontrolle standhalten. Um sicher zu gehen, dass dies der Fall ist, benötigt man das Fachwissen von einem Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen ausserdem noch andere Regelungen vorschlagen, die im Falle einer Scheidung sinnvoll sind.

Was ist der Unterschied zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann zwar dieselben Regelungen wie ein Ehevertrag enthalten, wird aber erst im Falle einer Scheidung aufgesetzt. Sich im Nachhinein zu einigen, ist meisten deutlich schwerer, als die Regelungen schon vorab in einem Ehevertrag festzulegen. Probleme tauchen insbesondere dann auf, wenn die Trennung nicht «im Guten» erfolgte und ein Ehepartner emotional darunter leidet oder es dem anderen übel nimmt.

Die Kosten eines Ehevertrags

Als Kosten fallen sowohl die Kosten für den Rechtsanwalt, als auch die Notarkosten an. Hinzu kommen noch Schreibauslagen, die Auslagen für z. B. Porto etc. und die Mehrwertsteuer.

Wozu benötigt man einen Rechtsanwalt?

Jede Beziehung ist individuell. Das trifft auch auf den Ehevertrag zu. Jedes Paar hat in der Regel unterschiedliche Bedürfnisse, die davon abhängig sind, wie viel jeder verdient, ob ein Kinderwunsch besteht, in welcher gesundheitlicher Verfassung sich beide befinden und ob ein oder beide Partner (frei-) beruflich tätig sind. Ein Rechtsanwalt kann Sie nicht nur beraten und Ihnen wichtige Ratschläge zum Ehevertrag geben, sondern weiss auch, welche Regelungen wirksam sind und wie diese formuliert sein müssen, um der Wirksamkeitskontrolle Stand zu halten. Ab und zu gibt es auch Verlobte, die sich zwar einig hinsichtlich eines Ehevertrags sind, jedoch nicht darüber, welche Regelungen er genau enthalten soll. Auch hier ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der das Paar diesbezüglich berät.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter.