Rechtsanwalt für Stiftung in Zürich

Familienrecht/ Erbrecht – Stiftungen

Stiftungen dienen der Gemeinnützigkeit oder zum Erhalt eines Vermögens

Eine Stiftung ist eine juristische Person des privaten Rechts, in die ein Stifter langfristig eine Vermögensmasse einbringt. Durch das gewinnbringende Anlegen des Vermögens wird ein bestimmter, häufig ein gemeinnütziger Zweck gefördert. Das durch den Stifter eingebrachte Grundstockvermögen, soll erhalten bleiben. Es verbleibt dauerhaft in der Stiftung. Die Überschüsse werden als Erträge an die Destinatäre, also die durch die Stiftung Begünstigten weitergeleitet.

Wer sollte eine Stiftung errichten?

Eine Stiftung errichten sollten Personen, welche einen Teil ihres Vermögens oder das ganze Vermögen auch nach ihrem Tod für einen bestimmten Zweck einsetzen wollen. Personen, die keine Erben in Aussicht haben oder ihren Erben nicht mehr als den Pflichtteil zugestehen, können somit über ihr Vermögen bestimmen. Ausserdem kann das Vermögen in einer Stiftung genutzt werden, um sich sozial zu engagieren und einem guten Zweck zu dienen. Eine Stiftung kann ein Lebenswerk sein oder an jemanden erinnern. Weitere Gründe zur Gründung von Stiftungen sind die Gestaltung der Unternehmensnachfolge oder der Erhalt des Familienunternehmens, sowie die Absicherung der Familie. Zur Errichtung einer Stiftung ist ein Rechtsanwalt von Vorteil.

Die Vorteile von Stiftungen

In erster Hinsicht sind Stiftungen ein wichtiger Grundpfeiler für das Gemeinwohl. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen sind deswegen steuerbegünstigt und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ausserdem bringt eine Stiftung erhebliche steuerliche Vorteile mit sich, die durch eine vorausschauende Planung und professionelle Umsetzung genutzt werden können.

Die Vermögenserhaltung ist ein Vorteil, den viele Personen schätzen, die hart für ihr Vermögen gearbeitet haben und es auch in Zukunft sinnvoll einsetzen möchten. Benennt man die Stiftung nach sich selbst oder einer nahestehenden Person, so wird dem Namen „Unsterblichkeit“ zu Teil. Hinzu kommt, dass die Drittelregelung es erlaubt, dass Unterhalt, Grabpflege und Ehrung des Stifters und naher Angehöriger aus dem Drittel der Stiftung verwendet werden darf, sofern es in einem angemessenen Rahmen bleibt.

Welche Stiftungstypen gibt es?

Es gibt viele unterschiedliche Typen von Stiftungen. Die Stiftungen können zu Lebzeiten errichtet oder durch Verfügung von Todes wegen errichtet werden. Auch Kombinationen sind möglich. Die häufigsten Typen von Stiftungen sind die „klassische Stiftung“, die durch Eintragung im Handelsregister das Recht der Persönlichkeit erlangt, keiner Spezialgesetzgebung unterliegt und von einer staatlichen Stelle beaufsichtigt wird, treuhänderische Stiftungen, unternehmensverbundene Stiftungen, Familienstiftungen, kirchliche Stiftungen, sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen, die durch einen Hoheitsakt errichtet werden und auf die nicht vertiefend eingegangen werden soll.

Rechtsfähige Stiftungen werden durch das Stiftungsgeschäft des Stifters und die staatliche Anerkennung der Stiftungsbehörde des jeweiligen Kantons errichtet. Das Stiftungsgeschäft kann durch die Willenserklärung vom lebenden Stifter oder durch eine Verfügung des Todes wegen erfolgen. Die Stiftung ist rechtlich eigenständig und handlungsfähig. Sie wird durch ein mit der Verwaltung betrauten Organ – dem Stiftungsrat – vertreten und benötigt eine eigene Satzung, die Stiftungsurkunde, in der der Errichtungsakt und die Statuten festgelegt sind.

Unternehmens (-verbundene) Stiftungen gibt es in unterschiedlichen Formen. Sie alle dienen vor allem dem Zweck, der Unternehmenserhaltung. Zu unternehmensverbundenen Stiftungen gehören entweder ein Unternehmen als Ganzes (Unternehmensträgerstiftung) oder Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften (Beteiligungsträgerstiftung). Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht am 18. Mai 2001 die Unternehmensstiftung mit wirtschaftlichem (Teil-) Zweck ausdrücklich für zulässig erklärt.

Familienstiftungen bezwecken das Zusammenhalten eines Familienvermögens und die Ausschüttung von Erträgen an Familienangehörige. Häufig trifft man auf eine Kombination aus einer unternehmensverbundenen Stiftung und einer Familienstiftung. Das ist besonders häufig der Fall, wenn es um die Zukunft eines familiengeführten Unternehmens geht.

Kirchliche Stiftungen sind eine Sonderform der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen oder öffentlichen Rechts und bezwecken zumeist die Erfüllung kirchlicher Aufgaben.

Sollten Sie eine Stiftung gründen wollen, lassen Sie sich am besten vorab von einem Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt kann helfen, herauszufinden, welcher Stiftungstyp der Richtige für Sie ist. Weiterhin benötigen Sie unter Umständen einen Rechtsanwalt für die Aufsetzung der Willenserklärung zum Stiftungsgeschäft. Da eine Stiftung regelmässig über viele Jahre und Jahrzehnte Bestand haben soll, dürfen bei der Planung und Organisation keine Fehler gemacht werden.

Unterschiede zwischen Vereinen und Stiftungen

Stiftungen können von einer Person gegründet werden. Sie werden staatlich kontrolliert und ins Handelsregister eingetragen. Das Ziel ist die Verfolgung eines wohltätigen oder mildtätigen Zwecks, dieser ist langfristig gültig, auch nach dem Tod des Stifters. Das Grundstockvermögen ist nicht genau definiert, aber das Stiftungsvermögen muss in der Lage sein, dauerhaft das Stiftungsziel aus den Erträgen zu finanzieren. Grundsätzlich geht man von 50.000 CHF aus. Eine Auflösung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Vereine benötigen mindestens zwei Personen für eine Gründung. Vereinsziele können durch Satzungsänderungen modifiziert oder verändert werden. Ein Verein wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss kann man einen Verein auflösen.

Während Stiftungen darauf ausgerichtet sind, einen bestimmten Zweck zu erfüllen und von diesem nicht abzuweichen, ermöglichen Vereine einer grösseren Anzahl von Mitgliedern ein bestimmtes Vorhaben zu realisieren. Es ist in diesem Sinne eine Geschmacks- und auch eine Vermögensfrage. Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein Verein oder eine Stiftung das Richtige für Sie ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein.

Zur Gründung der Stiftung hilft Ihnen ein Rechtsanwalt

Wenn Sie interessiert daran sind, eine Stiftung zu gründen oder mehr über das Thema Vereine oder Trusts wissen möchten, ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner für Sie. Ein Rechtsanwalt ist Ihnen auch gern behilflich, wenn Sie das Vermögen in einer Familienstiftung oder unternehmensnahen Stiftung als Ihr Erbe anlegen möchten. Ausserdem weiss ein Rechtsanwalt, auf welche Formulierungen es ankommt.

Als Rechtsanwälte für Erbrecht helfen wir Ihnen weiter.