Rechtsanwalt für Mehrwertsteuer- und Zollrecht

Mehrwertsteuer- & Zollrecht

Bezüglich Mehrwertsteuer und Zollrecht gibt es Verschiedenes zu beachten

Deutsche Unternehmen tun sich häufig mit der Beurteilung der Mehrwertsteuer in der Schweiz schwer. Das liegt nicht zuletzt an Abweichungen hinsichtlich Mehrwertsteuer und Zollrecht. Die Mehrwertsteuer in der Schweiz gehört zu den niedrigsten Steuersätzen weltweit. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten Regelungen finden Sie hier.

So hoch ist die Schweizer Mehrwertsteuer

In der Schweiz beträgt die Mehrwertsteuer meistens 7,7%. Ein Sondersatz in Höhe von 3,7% gilt für Hotelübernachtungen mit Frühstück. Für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und andere Güter des täglichen Bedarfs beträgt der reduzierte Satz der Mehrwertsteuer 2,5%. Die deutsche Mehrwertsteuer im Vergleich beträgt 19% bzw. 7%.

Neue Regelungen des MWSTG in der Schweiz seit 2018

Im Jahr 2018 wurde das MWSTG angepasst. Die Änderungen betreffen u.a. Anbieter aus dem Ausland. Grund für die Gesetzesänderung war mitunter der Konkurrenzdruck zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen, besonders da ausländische Unternehmen ohne den Aufschlag einer Mehrwertsteuer Ware zu günstigeren Preisen anbieten konnten.

Nach der Anpassung setzen die Mehwertsteuerpflicht und Registrierungspflicht für ein ausländisches Unternehmen ab einem weltweiten Umsatz von 100.000 Franken pro Jahr ein. Zuvor bezog sich die Grenze lediglich auf den Umsatz des Unternehmens innerhalb der Schweiz. Dasselbe trifft auf Versandhäuser zu, die mehrwertsteuerbefreite Waren in einer Gesamthöhe von 100.000 Franken pro Jahr in die Schweiz schicken. Zur Vertiefung der Anpassung des MWSTG kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Mehrwertsteuer- und Zollrecht jederzeit behilflich sein.

Wann ist eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auszustellen?

Der Mehrwertsteuersatz und der Mehrwertsteuerbetrag gehören normalerweise neben Namen, Angaben und Adressen des Lieferanten und Empfängers, sowie Rechnungsdatum, genauer Bezeichnung der Ware/Dienstleistung, Entgelt und Lieferdatum zu den Pflichtbestandteilen jeder Rechnung. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn der Rechnungssteller nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, braucht er entsprechend auch keine Mehrwertsteuer auszustellen. Allerdings sollte der Hinweis «ohne MwSt» auf der Rechnung erscheinen. Selbiges gilt für Lieferungen ins Ausland, die wegen Ausfuhr von der Mehrwertsteuer befreit sind. Für diese Lieferungen werden entsprechende Nachweise benötigt wie beispielsweise eine elektronische Ausfuhrveranlagungsverfügung oder ein zollamtliches Dokument. Falls Sie sich unsicher sein sollten, fragen Sie bei einem Rechtsanwalt für Mehrwertsteuer- & Zollrecht nach.

Die Registrierung in der Schweiz

Für die Registrierung der Mehrwertsteuer in der Schweiz ist die eidgenössische Steuerverwaltung in Bern (ESTV) zuständig. Steuerpflichtige Unternehmen sind gemäss Art. 66 Abs. 1 MWSTG dazu verpflichtet, sich dort innerhalb von 30 Tage anzumelden und werden mit einer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) als Steuerpflichtige erfasst. Ausgenommen davon ist z. B. die Tätigkeit von Verwaltungsräten, Land- und Forstwirte, Viehhändler und Hobbygärtner, die Gemüse aus ihrem Garten verkaufen. Ausländische Unternehmen benötigen einen Fiskalvertreter zur Registrierung bei der ESTV. Als Fiskalvertreter kommt ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder auch die Handelskammer Deutschland-Schweiz infrage. Weiterhin ist eine Sicherheitsleistung erforderlich. Eine akzeptable Sicherheitsleistung ist beispielsweise eine Bankbürgschaft einer Schweizer Bank oder die Einzahlung einer Bargeldsumme auf das Konto der schweizerischen Steuerverwaltung.

Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen bei Fragen und Belangen rund um die Registrierung bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz gerne weiter.

Der Export in die Schweiz

Um Handelswaren aus Deutschland in die Schweiz exportieren zu können, müssen diese zuvor nach Zollrecht angemeldet werden. Der Handelsware ist eine Rechnung nach Rechnungslegungsvorschriften beizulegen. Da es sich um eine Ausfuhr handelt, wird keine Mehrwertsteuer berechnet. Ein Hinweis darauf muss in der Rechnung enthalten sein.

Nach Zollrecht ist ausserdem eine sog. Ursprungserklärung (UE) erforderlich, die in einem vorgeschriebenen Wortlaut Aussagen zum präferenziellen Ursprung der Handelsware beinhaltet. Sodann ist eine Ausfuhranmeldung vorzunehmen. Handelswaren bis 1000 Euro müssen normalerweise mündlich beim Zoll angemeldet werden. Für das Grenzzollamt reicht eine Kopie der Handelsrechnung aus. Handelsware, die 1000 Euro übersteigt, wird elektronisch angemeldet.

Zusätzlich ist eine europäische Zollnummer beim Informations- und Wissensmanagement Zoll zu beantragen. Bei der Anmeldung zur Ausfuhr verlangt das Zollrecht weiterhin die Statistische Warennummer oder die Warentarifnummer der Handelsware. Auf ausländische Handelsware wird in der Schweiz eine Einfuhrsteuer erhoben. Diese ist normalerweise mit der Mehrwertsteuer identisch. Als Grundlage wird gemäss Art. 54 Abs.1 MWSTG das Entgelt für die Waren oder der reguläre Marktwert genommen.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Export in die Schweiz, so wenden Sie sich damit am besten direkt an einen Rechtsanwalt.

Die Mehrwertsteuer auf digitale Produkte

Ob Apps, die Inanspruchnahme von Streaming-Diensten oder E-Books. Das digitale Zeitalter hat die Regelungen um die Mehrwertsteuer und das Zollrecht vor neue Herausforderungen gestellt. Schon seit dem Jahr 2010 wird Mehrwertsteuer auf elektronische und Telekommunikationsdienstleistungen ausländischer Firmen erhoben. Die Unternehmen müssen sich wie gehabt bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern registrieren oder registrieren lassen. Die Mehrwertsteuer beträgt 7,7%, bei E-Books 2,5%.

So hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Mehrwertsteuer- & Zollrecht

Da die Schweiz nicht zum EU-Ausland gehört, muss man bei Mehrwertsteuer- und Zollrecht etwas genauer hinschauen. Ein Rechtsanwalt für Mehrwertsteuer- & Zollrecht kennt die unterschiedlichen Regelungen und kann Sie in Ihrer konkreten Situation beraten. Ein Rechtsanwalt kann Sie zum Beispiel vor einem Besuch in der Schweiz genau über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren oder bei der Registrierung bei der eidgenössischen Steuerverwaltung helfen und als Fiskalvertreter für das anzumeldende Unternehmen auftreten.

Als Rechtsanwalt für Mehrwertsteuer- & Zollrecht helfen wir Ihnen weiter.