Rechtsanwalt für Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht in Zürich

Familienrecht – Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Für den Ernstfall sollte man eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufsetzen

Die meisten Menschen meiden Gedanken über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Immerhin wird darin bestimmt, welche medizinischen Behandlungen wie lebenserhaltende Massnahmen und künstliche Ernährung im schlimmsten Fall vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Einige Berufsgruppen darunter Polizisten, Rettungskräfte und Soldaten sind schon von Dienst aus mit solchen Überlegungen konfrontiert. Doch letztendlich betrifft das Thema jeden. Daher sollte im eigenen Interesse und zur Entlastung der Angehörigen eine Patientenverfügung bestehen.

Die Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Erklärung des Willens. In der Verfügung ist durch den Patienten selbst festgelegt, welche medizinischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu äussern. Dies kann in Folge eines Unfalls oder während einer Operation der Fall sein. Zu den medizinischen Behandlungen gehören lebenserhaltende Massnahmen, künstliche Ernährung, künstliche Beatmung und Schmerzbehandlungen. Gibt es keine Patientenverfügung, müssen andere Personen wie Ärzte und Angehörige über die Art der Behandlung entscheiden.

Hat der Patient hingegen eine Patientenverfügung aufgesetzt, so ist diese rechtlich verbindlich und sowohl Ärzte, als auch Angehörige müssen sich daran halten. Dazu muss die Patientenverfügung rechtlich wirksam sein. Im Internet stösst man auf viele Dokumente, die man einfach als Patientenverfügung ausfüllen kann. Jedoch sind laut dem Deutschen Ärzteblatt die meisten davon unwirksam. Um richtig beraten zu werden und sicher sein zu können, dass im Ernstfall alles im Sinne des Patienten passiert, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht oder auch der Vorsorgeauftrag kommt in der gleichen Situation zur Anwendung wie die Patientenverfügung. Im Gegensatz zur Patientenverfügung wird bei der Vorsorgevollmacht ein Vertreter bestimmt, der im Namen des Patienten bestimmte Entscheidungen trifft und Rechtsgeschäfte vornimmt. Zum Vertreter bestimmt man am besten ausschliesslich eine Vertrauensperson.

Hat der Patient keine Vorsorgevollmacht erteilt, wird eine Person vom Betreuungsgericht dazu bestimmt, was wiederum Kosten verursacht. Kinder und Ehepartner werden nicht automatisch zu Vertretern, sondern müssen auch erst durch die Vorsorgevollmacht zu solchen benannt werden. Der durch die Vorsorgevollmacht Benannte kann bestimmte medizinische Entscheidungen treffen, sofern diese konkret geregelt sind. Er kann über Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten bestimmen, sowie den Patienten als Mieter vertreten und zum Beispiel dessen Wohnung für ihn kündigen. Gleiches gilt für den Telefonanschluss. Man kann den Bevollmächtigten dazu bestimmen, dass er die Post des Patienten empfangen, lesen und gegebenenfalls beantworten soll.

Auch die Vertretung vor Gericht ist möglich. Um zu vermeiden, dass der Bevollmächtigte wiederum andere Menschen dazu bevollmächtigt, im Namen des Patienten zu handeln, sollte der Patient in der Vorsorgevollmacht das Erteilen von Untervollmachten ausschliessen. Sofern der nach Vorsorgevollmacht Benannte den Patienten auch bei Grundstücksgeschäften und Unternehmensgeschäften rechtswirksam vertreten soll, bedarf es einer notariellen Beurkundung. In diesem Zusammenhang ist auf die Bewilligungsbedürftigkeit seitens der KESB hinzuweisen, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt . Ausserdem sollte die Vorsorgevollmacht in die Datenbank des Zentralen Vorsorgeregisters, z. B. Infostar in der Schweiz, eingetragen werden. Die Vorsorgevollmacht bedarf der Schriftform. So bleiben die Interessen der Angehörigen und des Betroffenen gewahrt und sie halten sich die KESB aus dem Haus.

Wichtig: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) anerkennt den Vorsorgevollmacht nur, wenn diese im Original vorliegt. Kopien sind nicht rechtsgültig.

Am unkompliziertesten stellt es sich dar, wenn auf der Vorsorgevollmacht der Name und die Daten vom Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, beide Unterschriften, sowie Ort und Datum zu finden sind. Die Vorsorgevollmacht lässt sich so lange widerrufen bis keine volle Geschäftsfähigkeit mehr vorliegt.

Die Betreuungsverfügung

Wer ganz sicher gehen möchte, der verbindet seine Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung. In dieser Verfügung legt der Patient fest, von wem und gegebenenfalls von wem er nicht betreut werden möchte oder wo und wie er untergebracht sein soll. Auch die Regelung, dass der Betreuer der Familie des Patienten vom Geld des Betreuten Geschenke zu Weihnachten kaufen soll, ist möglich. Eine Betreuungsverfügung kann auch dann noch vom Patienten aufgesetzt werden, wenn er nicht mehr voll geschäftsfähig, also nicht mehr in der Lage ist, Rechtsgeschäfte eigenständig vorzunehmen. Die Betreuungsverfügung bedarf keiner speziellen Form ausser der Schriftform, sollte aber Ort, Datum und Unterschrift enthalten.

Die Vorteile bei der Erstellung der Patientenverfügung beim Rechtsanwalt

Eine Patientenverfügung ist nur dann verbindlich, wenn sie konkret formuliert ist. So hatte das Bundesgericht 2016 entschieden, dass die Formulierung «keine lebenserhaltenden Massnahmen» nicht konkret ist. In der Praxis kann das bedeuten, dass trotz der Patientenverfügung anders entschieden wird. Im Fall der lebenserhaltenden Massnahmen muss tatsächlich konkret darauf eingegangen werden, ob zu Lebensverlängerung künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder fortgeführt wird, ob diese lediglich bei palliativmedizinischer Indikation zur Beschwerdelinderung angewandt werden soll oder ob gar keine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr erfolgen soll, ganz gleich in welcher Form dies stattfinden würde. Bestimmte Formulierungen werden für unterschiedliche Aussagen gefordert.

Als Laie sollte man sich deswegen von einem Rechtsanwalt beraten und beim Formulieren helfen lassen. Auch bei der Vorsorgevollmacht gibt es viel zu beachten, über das ein Rechtsanwalt Bescheid weiss und Risiken, über die er Sie informieren kann. Am Ende hilft weder eine Vorsorgevollmacht, noch eine Patientenverfügung dem Patienten weiter, wenn sie aus irgendwelchen Gründen unwirksam ist.

Was kostet eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht beim Rechtsanwalt?

Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostet maximal 226,10 Euro. Informieren Sie sich am besten vorher telefonisch beim Rechtsanwalt, was er berechnet oder ob er pauschale Preise hat. Das Aufsetzen der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht richtet sich je nach konkretem Fall und dabei nach Aufwand. In der Regel kommt noch eine Geschäftsgebühr hinzu. Es ist nicht nötig, eine Patientenverfügung beglaubigen zu lassen.

Wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, stellen Sie sicher, dass dieser auch fachlich mit Themen wie der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht vertraut ist. Das ist bei einem Rechtsanwalt für Erbrecht der Fall.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter.