Rechtsanwalt für Steuerrecht Deutschland & Schweiz

Steuerrecht Grenzgänger Deutschland-Schweiz

Ein Grenzgänger wohnt in Deutschland und arbeitet in der Schweiz

In Deutschland zu wohnen und in einem anderen Land wie der Schweiz zu arbeiten, ist möglich. Man spricht in diesem Fall vom Grenzgänger. Der Grenzpendler wiederum arbeitet in Deutschland und lebt in der Schweiz. Grenzgänger und Grenzpendler unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen. Damit niemand doppelt Steuern zahlen muss, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen.

Der Unterschied zwischen Grenzgänger und Grenzpendler

Grenzgänger sind Berufstätige, die in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten und regelmässig pendeln. Sie sind aber nicht mit den Grenzpendlern zu verwechseln. Grenzpendler kommen wiederum aus der Schweiz oder dem Ausland allgemein und arbeiten in Deutschland.

So werden Grenzpendler besteuert

Grenzpendler können einen Antrag stellen, sodass sie in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Dies setzt nach § 1 Abs. 3 EStG voraus, dass es sich um inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 49 EStG handelt und diese Einkünfte gemäss der relativen Grenze zu 90 % im Jahr der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder im Sinne der absoluten Grenze den Grundfreibetrag bis 9.168 Euro gemäss § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 nicht übersteigen.

So werden Grenzgänger besteuert

Für Grenzgänger gilt das Doppelbesteuerungsabkommen, das zwischen Deutschland und der Schweiz besteht. Für die Besteuerung des in der Schweiz erzielten Lohns ist Deutschland zuständig. Der deutsche Grenzgänger hat folglich auch seine Einkommenssteuererklärung in Deutschland abzugeben. Diese füllt der Grenzgänger übrigens mit Franken als Währung aus. Das Finanzamt benötigt ausserdem eine Ansässigkeitsbescheinigung und ein ausgefülltes Formular für den Verdienstnachweis.

In der Schweiz werden 4,5 % des Bruttoeinkommens als sog. Quellensteuer einbehalten und an das zuständige kantonale Steueramt abgeführt. Hierzu muss der Grenzgänger eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, ansonsten wird der volle Steuerbetrag einbehalten. In Deutschland wiederum wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer die Quellensteuer abgezogen. Die unterschiedlichen Währungen Euro und Franken werden durch das zuständige Finanzamt in Deutschland umgerechnet.

Auch die Rente der Grenzgänger wird bei Auszahlung in Deutschland besteuert.

Die 60-Tage-Regelung für Grenzgänger

Es gibt auch Fälle, in denen ein Grenzgänger aus Deutschland sein Einkommen ausschliesslich in der Schweiz versteuert. Dies gilt zum Beispiel für Handlungsreisende, die im Namen eines Unternehmens Geschäfte abschliessen oder für Fernfahrer. Grenzgänger, die als Arbeitstätige mehr als 60 Tage im Jahr oder als Fernfahrer mehr als 120 Tage im Jahr in der Schweiz berufsbedingt übernachten müssen, werden nicht mehr als Grenzgänger behandelt.

Es werden jedoch nur beruflich bedingte Nichtrückkehrtage angerechnet. Diese können auch bei einer Rufbereitschaft vorliegen, gleichgültig, ob diese Zeit als Arbeitszeit gewertet wird. Berufsbedingte Nichtrückkehrtage werden auch bei langen Arbeitszeiten, wenn nur noch 8 Stunden für den Aufenthalt beim Wohnsitz verbleiben oder bei langen Entfernungen von mindestens 110 km bzw. 1,5 Stunden Fahrt angenommen, da beides eine Unzumutbarkeit für die Rückkehr des Grenzgängers darstellen würde. Auch mehrtägige Dienstreisen können auf die 60 Tage angerechnet werden.

Falls Sie Grenzgänger sind und sich fragen, ob es sich bei bestimmten Tagen um Nichtrückkehrtage handelt, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Wie ist die Besteuerung bei Zuzug in die Schweiz?

Während das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft einen Zuzug von Deutschland in die Schweiz vereinfacht, müssen bestimmte steuerliche Regelungen beachtet werden. Deutschland hat sich gegen sog. Steuerflucht gut abgesichert.

Der Steuerpflichtige, der aus Deutschland in die Schweiz kommt, bleibt so lange in Deutschland steuerpflichtig, wie er dort einen Wohnsitz hat, selbst wenn es sich nur um einen Nebenwohnsitz oder ein Ferienhaus handelt. Dies gilt sowohl für die Einkommen-, als auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wurde sämtlicher Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, ist darauf zu achten, dass auch der gewöhnliche Aufenthalt nicht über eine Berufsausübung wie beim Grenzpendler hinausgeht.

Erfolgt der Zuzug in die Schweiz während eines Kalenderjahrs, so ist der Steuerpflichtige für die Zeit in Deutschland unbeschränkt und den Rest des Jahres beschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach § 3 Abs. 7 S. 3 EStG findet im Jahr des Umzugs eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht statt. Verfügt der Steuerpflichtige in seinem privaten Vermögen über Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, können nach § 6 AStG die stillen Reserven nach § 17 EStG sofort besteuert werden. Man bezeichnet die Sofortbesteuerung auch als Entstrickung. Weitere spezielle Regeln gibt es z.B. bei Verlegungen des Geschäftsleitungssitzes von Kapitalgesellschaften oder von betrieblichen Funktionen. Um alles richtigzumachen und offene Fragen zu klären, können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht kennt sich mit den verschiedenen Regelungen aus und kann Ihnen genau sagen, was Sie erwartet.

Wie ist die Besteuerung bei Zuzug nach Deutschland?

Ein Umzug von der Schweiz nach Deutschland ist in steuerrechtlicher hinsichtlich weitaus entspannter. Dennoch sind auch hier einige Überlegungen nötig. Zum Beispiel gibt es in der Schweiz steuerfreie Erträge, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Das gilt z.B. für Kapitalbeteiligungen oder den Verkauf von Kapitalanlagen und Immobilien. Ein Rechtsanwalt kann Sie zu diesen Themen beraten.

Ein Rechtsanwalt für Steuerrecht kann Ihnen weiter helfen

Als Grenzgänger aus Deutschland muss man sich mit vielen verschiedenen steuerlichen Regelungen auseinandersetzen, die nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt überblicken kann.

Insbesondere die Quellensteuer, das Doppelbesteuerungsabkommen, die 60-Tage-Regel und die Vorauszahlung werfen immer wieder Fragen auf. Angefangen dabei, welche Steuern der Grenzgänger an wen zu entrichten hat, ist es auch nicht ganz klar, ab wann der Grenzgänger die 60-Tage-Regel überhaupt erfüllt.

Sind auch Sie ein Grenzgänger, kann Ihnen ein Rechtsanwalt über Ihre individuelle Situation Auskunft geben und gegebenenfalls Möglichkeiten aufzeigen.

Auch bei einem geplanten Umzug in die Schweiz, ist es sinnvoll, sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. War jemand vor dem geplanten Umzug 10 Jahre lang in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und hält dabei auch noch Kapitalbeteiligungen in seinem Privatvermögen, kann es nämlich kompliziert und teuer werden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen vorab sagen, worauf Sie sich in steuerrechtlicher Hinsicht einstellen müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht helfe ich Ihnen weiter.