Rechtsanwalt für Sorgerecht/ Obhut in Zürich

Familienrecht – Sorgerecht/ Obhut

Die konkrete Ausgestaltung des Sorgerechtes muss immer dem Kindeswohl dienen

Trennen sich zwei Menschen, welche ein gemeinsames Kind haben, muss sich im Rahmen der Scheidung auch darum gekümmert werden, bei wem das Kind wohnen soll. Die Besuchsrechte des anderen Elternteils müssen ebenfalls ausgemacht werden. Die konkrete Gestaltung legen die Eltern dabei selbst fest oder ein Gericht entscheidet darüber. Bei der Regelung des Sorgerechts muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen.

Das Sorgerecht

Bis zur Volljährigkeit stehen minderjährige Kinder unter der elterlichen Sorge. Mit der Revision der elterlichen Sorge (in Kraft seit dem 1. Juli 2014) ist die gemeinsame elterliche Sorge (das gemeinsame Sorgerecht) für geschiedene Eltern die Regel geworden. In einem Scheidungsurteil wird daher keine Zuteilung des Sorgerechts mehr ausgesprochen, sondern lediglich noch über Obhut, persönlicher Verkehr (ein unglücklicher Ausdruck für Besuchsrecht und gemeinsame Zeit zwischen Elternteil und Kind) und Betreuungsanteile gerichtlich entschieden, soweit keine Möglichkeit besteht, dass sich die Eltern diesbezüglich einigen. Ein Zusammenleben der Eltern wird spätestens nach erfolgter Scheidung nicht mehr bestehen, daher muss das Scheidungsgericht, bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, zur Wahrung des Kindeswohls auch die elterliche Sorge neu ordnen. Für eine Neuzuteilung der elterlichen Sorge hat das Bundesgericht eine Reihe von Kriterien aufgestellt.

Auch nach neuem Recht kann das Gericht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zuweisen, wenn somit eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeschlossen werden kann (Art. 298 Abs. 1 ZGB). Das alleinige Sorgerecht soll aber die Ausnahme bleiben. Eine Änderung kann auch nach dem Scheidungsurteil noch herbeigeführt werden. Soweit Sie das Kindeswohl gefährdet sehen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um hier frühzeitig zu intervenieren.

Das Sorgerecht ist sowohl Recht, als auch Pflicht der Eltern, sich um ihr minderjähriges Kind zu kümmern. Dabei geht es einerseits um die Personen-, andererseits um die Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst all das, was dem persönlichen Wohl des Kindes dient, wie die Erziehung, die Pflege, die Beaufsichtigung und die Entscheidung über ärztliche Behandlungen oder Religion. Auch die Bestimmung des Aufenthaltsorts fällt darunter. Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung von Taschengeld, Schenkungen und in seltenen Fällen das Vermögen in Rahmen einer Erbschaft.

Gemeinsames Sorgerecht

Lassen sich Eltern scheiden, bleibt in der Regel aufgrund des Kindeswohls das gemeinsame Sorgerecht bzw. die gemeinsame elterliche Sorge bestehen. Es obliegt erstmal den Eltern, wie sie das Sorgerecht konkret gestalten möchten. Dazu gehören zum Beispiel Entscheidungen über die Aufenthaltsbestimmung und den Umgang, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll und wie oft der andere Elternteil sein Kind sehen darf. Erst, wenn sich beide Elternteile nicht über die Ausübung und den Umfang des Sorgerechts einig werden und eine Regelung zum Wohl des Kindes finden können, wird das Scheidungsgericht entscheiden. Soweit eine Regelung zwischen den Eltern gefunden wird, muss diese von Amts wegen durch das Gericht geprüft werden.

Eine aussergerichtliche Einigung ist stets zu empfehlen, da das Scheidungsgericht nur unter Berücksichtigung des Kindeswohls entscheidet und auf die Wünsche der Eltern keine Rücksicht nimmt. Bevor Eltern die konkrete Ausgestaltung des Sorgerechts durch ein Gericht entscheiden lassen, sollten sie sich lieber noch mal zusammensetzen und sich gegebenenfalls auch durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Wann kommt das alleinige Sorgerecht in Frage?

Das alleinige Sorgerecht kommt nur in Ausnahmen in Frage, nämlich ausschliesslich dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Es darf nicht durch einen Elternteil selbst entschieden, sondern muss beantragt werden. Gründe, die ein alleiniges Sorgerecht rechtfertigen können, sind sexueller Missbrauch oder körperliche Misshandlungen durch den anderen Elternteil, schwerwiegende Erziehungsfehler wie Tobsuchtsanfälle oder eine staatsfeindliche Erziehung, Kindesvermögensgefährdung durch Veruntreuung von Spareinlagen, Vernachlässigung, eine schwere Alkohol- oder Drogenabhängigkeit des Elternteils, das Absitzen einer Haftstrafe oder ein gefährliches Umfeld durch Dritte (z.B. im Rotlichtmilieu oder in der Drogenszene). Um das alleinige Sorgerecht durchzusetzen, sollte man unbedingt frühzeitig einen Rechtsanwalt mit einbeziehen. Von einer Verweigerung des Umgangsrechts gegenüber dem anderen Elternteil, insbesondere wenn keine erforderlichen Gründe dafür vorliegen, ist dringend abzuraten. Diese kann unangenehme rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls durch den anderen Elternteil besteht, sollte dringend ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Was versteht man unter Obhut?

Die Obhut kommt demjenigen Elternteil zu, der mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Wenn Obhut von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wahrgenommen wird, so spricht man von alternierender Obhut. Wer die Obhut inne hat, ist für die tägliche Pflege und Betreuung des Kindes verantwortlich. Neben dem faktischen Zustand der Obhut, hat diese auch einen hoheitlichen Charakter. Die Obhut muss in gewissen Situationen trotz gemeinsamer Obhut behördlich zugeteilt werden, z.B. für die Bestimmung des zivilrechtlichen Wohnsitzes des Kindes. Dies wird in der Regel der Ort sein, zu welchem das Kind die engste Beziehung aufweist.

Was versteht man unter Persönlicher Verkehr?

Zunächst ist hier zu trennen zwischen den Begriffen Betreuungsanteile (Obhut) und persönlicher Verkehr. Dazu ist massgeblich, ob die faktische Obhut (leben in häuslicher Gemeinschaft eines Elternteils mit dem Kind) beiden Elternteilen zusteht oder nicht. Bei einem Betreuungsanteil handelt es sich um denjenigen Zeitraum, welcher ein Kind, das mit beiden Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt (z. B. abwechselnd bei Vater und Mutter) bei einem Elternteil verbringt. Beim persönlichen Verkehr handelt es sich demgegenüber um den Zeitraum, den ein Kind bei demjenigen Elternteil verbringt, mit dem es nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt. Somit spricht man von Betreuungsanteilen, wenn das Kind mit beiden Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt (z. B. vier Tage bei der Mutter und 3 Tage beim Vater). Lebt das Kind allein in häuslicher Gemeinschaft eines Elternteils, hat dieser Elternteil die faktische alleinige Obhut und der andere hat ein Recht auf persönlichen Verkehr, also das Recht und auch die Pflicht auf persönlichen Umgang (Besuchsrecht) und Kommunikation mit dem Kind.

Ab wann benötigt man einen Rechtsanwalt?

Ganz gleich, ob es um Streitigkeiten beim Sorgerecht oder Kindesunterhalt geht oder ob Kindesschutzmassnahmen ergangen sind. Ein Rechtsanwalt sollte in beiden Fällen möglichst frühzeitig konsultiert werden. Streitigkeiten im Sorgerecht drohen aufgrund der emotionalen Belastung häufig zu eskalieren. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht hat diesbezüglich ausreichend Erfahrungen und weiss, was zu tun ist.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen weiter.