Darum gibt es keine Online-Scheidung über das Internet

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Darum gibt es keine Online-Scheidung über das Internet

Es klingt zu schön um wahr zu sein, eine Scheidung über das Internet, die sogenannte Online-Scheidung, die die zerrüttete Ehe schneller beendet, als es dauert einen Film herunterzuladen. Die Online-Scheidung verspricht unkompliziert und günstig und vor allem vom Computer aus realisierbar zu sein. Leider sieht die Realität anders aus, als es der Marketingbegriff Online-Scheidung suggeriert. Weder in der Schweiz und erst recht nicht in Deutschland kann eine Scheidung komplett über das Internet vollzogen werden, genau so wenig wie ein tropfender Wasserhahn über das Internet repariert werden kann. Was im Allgemeinen unter Online-Scheidung zu verstehen ist und warum diese Bezeichnung irreführend ist, soll in der Folge erläutert werden – darum gibt es keine Online-Scheidung über das Internt.

Darum gibt es keine Online-Scheidung über das Internt: Der Blogbeitrag soll sich insbesondere mit der Online-Scheidung in den Ländern Schweiz und Deutschland auseinandersetzen, die in beiden Ländern im Internet beworben wird. Es sollen die Möglichkeiten und Risiken in Bezug auf Kosten und Dauer des Verfahrens behandelt werden und auch erklärt werden, warum der Begriff der Online-Scheidung irreführend ist. Ausserdem wird der Unterschied zwischen der Scheidung unter der direkten Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts und der, unter ausschliesslicher Verwendung des Internets abgewickelten, Online-Scheidung angesprochen werden.

Definition des Begriffs Online-Scheidung:

In Deutschland und der Schweiz versteht man unter dem Begriff Online-Scheidung ein Vorgehen, bei dem die Vorbereitungen für ein bevorstehendes Scheidungsverfahren mittels der gängigen Kommunikationsmittel und hier insbesondere über das Internet abgewickelt werden. Ein persönliches Erscheinen beim Rechtsanwalt wird durch die Übermittlung der notwendigen Unterlagen und Informationen obsolet. Den Scheidungstermin vor dem Familiengericht in Deutschland und in der Schweiz vor dem Eheschutzrichter am Bezirksgericht ist persönlich wahrzunehmen. In der Schweiz können sich die Parteien selbst vertreten und benötigen keinen Rechtsanwalt. In Deutschland muss mindestens ein Rechtsanwalt beim Scheidungstermin anwesend sein (bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung ist jeder Partei anzuraten einen Rechtsanwalt zu haben) und auch der Scheidungsantrag kann nur von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

Folglich ist der Begriff der Online-Scheidung irreführend, da gerade nicht die gesamte Scheidung online abgewickelt werden kann. Beide Parteien müssen, mit wenigen Ausnahmen, die jedoch nicht bei einer regulären Scheidung Anwendung finden, beim Scheidungstermin bzw. beim Eheschutzverfahren vor Gericht anwesend sein.

Wie viel günstiger und schneller ist eine Online-Scheidung?

Hier gibt es gleich zwei schlechte Nachrichten. In Deutschland ist die Online-Scheidung kaum günstiger als eine reguläre Scheidung mit einem Rechtsanwalt, da die Kosten für den Gerichtstermin und die Arbeit des Rechtsanwalts durch die gesetzliche Gebührenordnung festgelegt sind.

Die zweite schlechte Nachricht bezieht sich auf die Schweiz, da auch hier die Gerichtskosten anfallen, gleichgültig, wie die Scheidungskonvention bei einer einvernehmlichen Scheidung vorbereitet wurde, online oder beim Rechtsanwalt. Bei den Rechtsanwaltskosten lässt sich hingegen in der Schweiz noch etwas sparen, wenn sich beide Partner vollständig einig sind, wie das Vermögen verteilt wird und wie es insbesondere finanziell in der Zukunft weitergehen soll. Je komplexer die Scheidung ist, desto mehr nähern sich aber die Kosten der Online-Scheidung der normalen an, da Extras auch immer extra berechnet werden. Da ist die Online-Scheidung keine Ausnahme. In der Regel bieten Anwälte in beiden Ländern jedoch einen unverbindlichen Erstkontakt an, bei dem sich Mandanten über die Kosten und die Dauer einer Scheidung informieren können.

In Bezug auf die Schnelligkeit der Scheidung gibt es keinen Unterschied zwischen der Online-Scheidung und der Scheidung, bei der die Parteien einen Rechtsanwalt direkt konsultieren, da hier die Wartezeit bis zur Gerichtsverhandlung entscheidend ist. Diese beträgt, abhängig von der Auslastung der Gerichte, von Einsendung der notwendigen Unterlagen bis zum eigentlichen Gerichtstermin, ca. 3 bis 8 Wochen.

 

Worin liegt der Vorteil der Online-Scheidung?

Der eigentliche Vorteil der Online-Scheidung liegt darin, dass die scheidungswillige Partei alle Unterlagen bei der betreuenden Kanzlei online einreicht und somit eine Anfahrt zum Rechtsanwalt spart.

Eine persönliche Betreuung ist somit nicht gegeben und während die Parteien in der Schweiz keinen Rechtsanwalt beim Scheidungstermin benötigen, lernen die Mandanten ihren Anwalt in Deutschland erst beim Gerichtstermin kennen. In Deutschland muss der Rechtsanwalt auch das Original der Heiratsurkunde einsenden was einer ausschliesslich über das Internet vorzunehmenden Online-Scheidung widerspricht.

Fazit

Eine Scheidung über das Internet gibt es folglich weder in der Schweiz noch in Deutschland. Im Rahmen einer im Internet angebotenen Online-Scheidung wird die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant über das Internet abgewickelt. Wie gesehen lassen sich jedoch nur kaum Vorteile gegenüber der direkten Beratung von einem Anwalt ausmachen. Die Angebote zur Online-Scheidung sind daher mehr eine Werbemasche um Klienten anzulocken, als reale Möglichkeit eine Scheidung über das Internet durchzuführen. Je nach Anspruch und Komplexität des Falls kann diese virtuelle Beratung Vorteile aber auch Risiken mit sich bringen.

Auch ohne den Weg über die Online-Scheidung zu gehen, haben Sie bei den meisten Rechtsanwälten die Möglichkeit, den persönlichen Austausch über die üblichen Kommunikationswege und online vorzunehmen. Die Vertraulichkeit, Effektivität und Schnelligkeit wird selbstverständlich zu 100% gewährleistet, wie beim direkten Kontakt mit dem Rechtsanwalt. Dies sollte als Alternative genutzt werden, falls ein persönliches Treffen, aus welchen Gründen auch immer (Krankheit, langer Anfahrtsweg, Terminprobleme, Auslandsaufenthalt, etc.) nicht möglich ist.

Bei einer internationalen Scheidung ist es, aufgrund der oft sehr komplexen Fragen, dringend anzuraten, sich so früh wie möglich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Insbesondere sollte auch bei Themen wie häuslicher Gewalt in der Ehe ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um hier eine beschleunigtes Vorgehen und eine Ausnahme von der vorgeschriebenen Trennungszeit zu erwirken (gem. Art. 114 ZGB zwei Jahre in der Schweiz, gem. § 1566 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB ein bzw. drei Jahre in Deutschland).

Bevor Sie eine Scheidung in die Wege leiten, sollten Sie sich auch über die Themen Steuern, Pensionskassenausgleich, Sorgerecht, Unterhalt, die eheliche Wohnung bzw. Haus informieren um ein möglichst vorteilhaftes Vorgehen zu wählen.

Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder online. Und falls es doch notwendig wird, dass ein Thema in einem Vieraugengespräch besprochen werden muss, dann sind wir selbstverständlich auch persönlich für Sie da. Nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um sich über die Möglichkeiten zu informieren.

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