Internationales Steuerecht
Rechtsanwalt Philip Gschwind - Kanzlei Sameli Thür Rechtsanwälte , Zürich · Tel: +41 (0)44 218 60 07 · E-Mail: info@rechtsanwalt-gschwind.ch
Internationales Steuerecht
Der Begriff des internationalen Steuerrechts umfasst im weitesten Sinne alle Steuerrechtsnormen, welche sich mit internationalen Sachverhalten auseinandersetzen, wie beispielsweise Staatsvertragsrecht und steuerpflichtbegrenzendes und steuerpflichtbegründendes Aussensteuerrecht. Das internationale Steuerrecht betrifft inzwischen nicht nur grosse, sondern auch vermehrt kleine und mittelständische Unternehmen. Jedes Unternehmen, das auch jenseits der nationalen Grenzen agiert, ist vom internationalen Steuerrecht erfasst. Es umfasst dabei alle Rechtsvorschriften, die sich auf Steuersachverhalte mit Auslandsbezug beziehen.
Dazu gehören auch nationale Gesetze wie das deutsche Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung. Zu den konkreten Inhalten des internationalen Steuerrechts gehören u.a. die Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bedingt durch das Aussensteuergesetz (AStG), der Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete, die Wegzugsbesteuerung und die Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Zwischengesellschaften, sowie die Behandlungen einzelner Einkunftsarten hinsichtlich der Doppelbesteuerungseinkommen (DBA). Die DBA`s sind sowohl in Deutschland als auch der Schweiz die wichtigsten Rechtsquellen. In der Schweiz sind besonders die Ausführungsvorschriften des Bundes zu den geltenden DBA von grosser Bedeutung.
Das Steuerrecht für sich selbst gesehen gilt schon als äusserst komplex. So verhält es sich auch mit den einzelnen Inhalten der verschiedenen Felder des internationalen Steuerrechts. Zur Vertiefung ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.
Zu den typischen problematischen Fallkonstellationen im internationalen Steuerrecht zählt man zum Beispiel:
Ein Schweizer Unternehmen, das in Deutschland lediglich eine deutsche Betriebsstätte unterhält, jedoch keine Tochtergesellschaft in Deutschland gegründet hat, muss die Gewinne aus dieser Betriebsstätte nach deutschem Steuerrecht versteuern und eine entsprechende Gewinnermittlung dazu vornehmen.
Ein ausländisches Unternehmen mit einer Geschäftsleitung in Deutschland ist in der Regel in Deutschland steuerpflichtig und unterliegt eventuell einer Doppelbesteuerung, also sowohl der Besteuerung in Deutschland, als auch im jeweiligen Herkunftsland, z. B. der Schweiz.
Die Abwicklung von Geschäften zweier Unternehmen, die einander nahe stehen und ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern haben, müssen für Waren- und Dienstleistungsaustausch korrekte Verrechnungspreise berechnen. Die Verrechnungspreise müssen zudem nachvollziehbar für die Ermittlung dokumentiert sein. Ein Verstoss kann schwere finanzielle Folgen wie eine Nachversteuerung und Strafzahlungen nach sich ziehen.
Bei einer Umstrukturierung bestimmter Unternehmensfunktionen ins Ausland können möglicherweise Gewinne realisiert werden bzw. als realisiert angesehen werden.
Gegen einen deutschen Steuerpflichtigen, der an einer GmbH beteiligt ist und den Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann die „Exit Tax“ erhoben werden.
Bei einer sog. Arbeitnehmerentsendung, bei welcher ein Arbeitnehmer für eine Arbeitstätigkeit in das Ausland entsendet wird, muss beachtet werden, in welchem Land das Gehalt zu versteuern ist. Beträgt der Aufenthalt z.B. mindestens 183 Tage, so wird dieses im Tätigkeitssstaat versteuert. Ist der Arbeitnehmer im Ausland in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers aus Deutschland tätig, dann bedarf es keiner Mindestaufenthaltsfrist. Wurde der Arbeitnehmer durch ein Konzernunternehmen zu einem anderen ins Ausland geschickt und liegt das Gehalt höher als das allgemeine Gehaltsniveau des Landes, so besteht die Möglichkeit, dass die Mehrzahlung als eine Gewinnausschüttung beurteilt wird.
Ein Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht kennt derartige Fallkonstellationen und kann Ihnen bei Bedarf weiter helfen.
Verrechnungspreise oder Transferpreise bezeichnen Preise, die für innerbetrieblich ausgetauschte Dienstleistungen oder Güter in einem Unternehmen oder innerhalb unterschiedlicher Gesellschaften desselben Konzerns, verrechnet werden.
Um zu vermeiden, dass Verrechnungspreise missbraucht werden, um Gewinne zum Beispiel in niedriger besteuerte Länder zu verschieben, gib es verschiedene Regelungen. Die 36 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind verpflichtet, Lieferungen und Leistungen, welche Grenzen überschreiten, steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn diese mit dem Fremdvergleich übereinstimmen.
In Deutschland und der Schweiz müssen Verrechnungspreise sorgfältig dokumentiert werden. Um Verstösse und damit kostenintensive Nachteile zu vermeiden, muss regelmässig geprüft werden, ob dem Finanzamt in Deutschland oder dem entsprechenden Steueramt in der Schweiz hinsichtlich einer Betriebsstätte im Ausland (zum Beispiel einer Tochtergesellschaft) eine Verrechnungspreisdokumentation vorgelegt werden muss. Ist dies der Fall, ist eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Damit keine Fehler gemacht werden, ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht für die Überprüfung zu beauftragen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch bei der Erstellung der notwendigen Verrechnungspreisdokumentation oder im Falle einer anstehenden Betriebsprüfung zur Seite stehen.
Viele Staaten verfügen über sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Durch diese Abkommen soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Doppelbesteuerungsabkommen betreffen u.a. Ertragsteuern und Erb- und Schenkungssteuern. Es existieren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland und 100 anderen Ländern weltweit.
Bezüglich der Besteuerung von Kapitalerträgen gilt, dass für die Besteuerung von Kapitaleinkünfte aus dem Ausland der jeweilige Ansässigkeitsstaat eines Anlegers verantwortlich ist. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt dabei, in welchem Umfang diese Steuern erhoben werden. Die Steuern werden wiederum von den deutschen Kapitalertragssteuern abzogen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen bezieht sich zusätzlich auf die Besteuerung von Alterseinkünften und Unternehmensgewinnen.
Ein Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht kann sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen tätig werden. Das internationale Steuerrecht ist äusserst komplex und teilweise schwer zu durchblicken.
Für ein international agierendes Unternehmen oder einen Deutschen oder Schweizer Steuerpflichtigen im Ausland, ist das Thema internationales Steuerrecht relevant und allgegenwärtig. Es gibt zahlreiche Problemfelder und Risiken im internationalen Steuerrecht, die ein Rechtsanwalt kennt. Verstösse können unangenehme finanzielle Folgen mit sich bringen oder sogar mit dem Strafrecht kollidieren. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Ein Rechtsanwalt berät dazu, wie Sie die Zahlungsströme unter dem Gesichtspunkt des internationalen Steuerrechts optimieren können.
Weitere Aufgabenfelder von einem Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht sind die steuerliche Beratung von Stiftern, Sponsoren und Mäzenen, grenzüberschreitende Investitionen oder Umstrukturierungen und Umwandlungen, Unternehmenskauf und -verkauf im Ausland, die internationale Nachfolgeplanung und die Beratung ausländischer Familienstiftungen und Trusts.