Wie wir ihnen helfen
Rechtsanwalt Philip Gschwind - Kanzlei Sameli Thür Rechtsanwälte , Zürich · Tel: +41 (0)44 218 60 07 · E-Mail: info@rechtsanwalt-gschwind.ch
Wie wir ihnen helfen
Das Steuerrecht in der Schweiz und Deutschland ist kompliziert genug. Wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen) hinzukommt, ist es essentiell beide Rechtssysteme zu kennen um eine effiziente Lösung auf beiden Seiten zu finden. Wir beraten Sie im Schweizerischen und Deutschen Recht.
Beim Umzug in die Schweiz oder von der Schweiz ins Ausland können steuerrechtliche Aspekte in Bezug auf Vermögen, wie Liegenschaften, Wertschriften, Einkommen, etc. geplant und optimiert werden. Dies gilt auch für die Erbschaftssteuer in der Schweiz und in Deutschland. Bei vorausschauender Planung kann hier frühzeitig reagiert werden.
Gerade in Bezug auf Selbständige, die in der Schweiz und Deutschland tätig sind, ergeben sich oft wichtige Fragestellungen in Bezug auf die richtige Verteilung der Ausgaben und des Betriebsvermögens.
Vermeiden Sie eine ungünstige oder sogar eine doppelte Besteuerung. Vergleichen Sie bei einem Wechsel ins Ausland mehrere Varianten und entscheiden Sie sich für die in ihrer individuellen Situation Beste.
Das Scheitern einer Ehe ist kein persönliches scheitern, sondern lediglich die Veränderung eines gemeinsamen Plans, der nicht mehr gemeinsam verwirklicht wird. In diesem Sinne gilt es, den Blick nach vorne zu richten, um im Fall einer Scheidung eine verlässliche Grundlage für die Zukunft zu entwerfen. Hierzu ist es unerlässlich, sich gut beraten zu lassen.
Insbesondere bei binationalen Ehen kann das gewählte Recht, nach dem die Scheidung durchgeführt wird, ein entscheidender Vorteil sein, wenn es um Ihre Interessen in Sachen Unterhalt oder Sorgerecht geht. Eine frühzeitige Beratung, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, kann auch für beide Parteien von Vorteil sein. Gerade in wichtigen Fragen zum Sorgerecht der gemeinsamen Kinder, dem zukünftigen Unterhalt und dessen Höhe sollte eine tragfähige Lösung gefunden werden.
Falls Sie einen Ehevertrag haben, ist zu prüfen, was genau geregelt wird und ob er Anwendung finden kann. Falls Sie einen Ehevertrag wünschen, der beiden Parteien Rechtssicherheit gibt im Falle einer Scheidung, sollten Sie sich auch hierzu beraten lassen.
Wie können Sie Ihre Kinder oder Enkelkinder noch zu Lebzeiten bedenken, ohne negative steuerliche Folgen zu provozieren? Haben Sie sichergestellt, dass nach Ihrem Ableben nicht die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz) sondern z. B. Ihr Ehepartner oder nahe Verwandte für die Verwaltung des Nachlasses zuständig ist? Was passiert, wenn Sie lediglich geschäftsunfähig werden und nicht mehr vollständig über Ihr Vermögen entscheiden können?
Wissen Sie, welche Vorteile ein Erbvertrag mit Blick auf Steuern oder Vorsorge hat?
Wollen Sie über Ihren Tod hinaus mit einer Stiftung im In- oder Ausland Gutes tun (gleichgültig ob für Ihre Familie oder für kulturelle oder soziale Zwecke)? Wie kann ein Pflichtteilsberechtigter enterbt werden und welches nationale Recht wäre hierzu besonders nützlich? Wäre ein Willensvollstrecker sinnvoll oder nicht?
Wenn Sie diese oder ähnliche Fragen beschäftigen oder für Sie relevant sein könnten, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Einfluss zu nehmen. Lassen Sie sich beraten und gestalten Sie mit.
Arbeitsvertrag, Kündigung, Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Schwangerschaft und Stillzeit, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbewilligung, Datenschutz am Arbeitsplatz und vieles mehr kann Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber betreffen. Ein Konflikt im arbeitsrechtlichen Bereich muss nicht immer vor Gericht enden und auch nicht immer mit einer Kündigung zu tun haben. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, die eine gerichtliche Auseinandersetzung überflüssig macht. Wenn eine gütliche Einigung jedoch scheitert oder sich die Bemühungen dahingehend als aussichtslos erweisen, setzen wir Ihre Interessen vor Gericht durch und helfen Ihnen so, Ihre Ziele zu erreichen.
Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten im arbeitsrechtlichen Bereich kennen. Nur so können Sie von Anfang an klar kommunizieren, wenn es um Ihre Ansprüche rund um Ferien, Homeoffice, Überstunden und Überzeit, Schwangerschaft und Stillzeit, Arbeitszeugnis und vieles mehr geht. Eine frühzeitige Kommunikation mit dem relevanten Hintergrundwissen ist oft entscheidend, wenn es darum geht, berechtigte Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber anzusprechen. Dies hilft beiden Seiten Missverständnisse zu vermeiden und aufkeimende Konflikte zu minimieren. Wir beraten Sie und finden tragfähige Lösungen für Sie und Ihren Arbeitgeber.
Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer in der Regel folgenreicher als für den Arbeitgeber. Denn für den Arbeitnehmer steht dessen Existenz auf dem Spiel. Ist eine Kündigung erst einmal ausgesprochen, so ist diese auch gültig und das Arbeitsverhältnis endet sofort (ausserordentliche / fristlose Kündigung) oder nach Ablauf der Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung). Soweit die Kündigung jedoch missbräuchlich war, kann Schadensersatz beansprucht werden. Wichtig ist hier keine Frist zu verpassen.
Soweit Sie als Arbeitnehmer gekündigt haben, liegt es in Ihrem besonderen Interesse, ein (sehr) gutes Arbeitszeugnis zu erhalten, in dem alle ihre Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfolge erwähnt werden. Hier lohnt sich oft eine Prüfung durch einen Anwalt um etwaige Fehler oder inhaltliche negative Elemente (beabsichtig oder nicht) aufzudecken und berichtigen zu lassen. Hier geht es letztendlich um Ihr berufliches Fortkommen.
Insbesondere ist bei Freistellung oder Aufhebungsverträgen auf deren Inhalt zu achten. Es sollte nichts unterschrieben werden, bevor nicht mit einem Anwalt Rücksprache gehalten wurde, wenn der Inhalt nicht vollkommen klar ist.
Nach einer Kündigung (gleichgültig von welcher Seite ausgesprochen) sollten dann auch die Vorgaben des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) beachtet werden, um keine Sperrtage zu erhalten.
Der Arbeitsvertrag
Grundsätzlich sollte ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden, was auch in den allermeisten Fällen so geschieht. Anders ist es jedoch bei späteren Anpassungen in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Ein Beispiel ist das Homeoffice, bei welchem in der Regel wichtige Bereiche wie Haftung, Datenschutz, Kosten, Versicherungen, etc. ungeregelt bleiben. Dieser „weisse Fleck“ auf der Landkarte des Arbeitsvertrags birgt für beide Vertragsparteien erhebliche Risiken und Konfliktpotential. Eine anwaltliche Beratung zu diesem Thema kann Unklarheiten beseitigen und Rechtssicherheit herstellen.
In Bezug auf ein Arbeitszeugnis sollte genau geprüft werden, welchen Inhalt dieses hat und noch wichtiger, welchen Inhalt dieses nicht hat aber haben müsste. Gerade durch Weglassen oder Vergessen können spätere Probleme entstehen, da diese einen negativen Eindruck vom Arbeitnehmer entstehen lassen. Eine anwaltliche Prüfung des Zeugnisses ist stets zu empfehlen, auch wenn es sich auf den ersten Blick um ein sehr gutes Zeugnis handelt und beide Parteien ein freundschaftliches Verhältnis pflegen. Der nächste oder übernächste Arbeitgeber kann immer nur lesen, was im Arbeitszeugnis steht und nicht was damit gemeint wurde. Professionalität ist somit oberstes Gebot beim Arbeitszeugnis. Genauso wie auf ein „Endzeugnis“ hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber. Ein solches Zwischenzeugnis sollten Arbeitnehmer beim Wechsel des Vorgesetzten, beim Antritt einer neuen Position, o. ä. Ereignissen stets einfordern und kritisch prüfen lassen.
Als Arbeitgeber oder Leiter einer Personalabteilung sind Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt, die es zu beachten gibt. Neben einem guten Betriebsklima und der Aussendarstellung der Firma sind verschiedene Verwaltungsvorschriften gegenüber den staatlichen Behörden zu beachten. Wann müssen offene Stellen ausgeschrieben werden bzw. wie verhält es sich in Ihrer Branche mit der Stellenmeldepflicht? Was ist in Sachen Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe im Unternehmen oder nach aussen zu beachten? Werden alle steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt, gibt es Nachbesserungspflichten oder Optimierungsmöglichkeiten? Hier drohen Reputationsrisiken, Schadensersatzzahlungen, Bussgelder, etc.
Bei der Anstellung neuer Mitarbeiter oder bei Änderungen bestehender Verträge sollten aktuelle Änderungen der Gesetzeslage berücksichtigt werden um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Eine Überprüfung der Arbeitsverträge bietet sich zu jedem Zeitpunkt an und kann aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt, Digitalisierung oder vermehrte Wahrnehmung des Homeoffice, geboten sein. Diese neuen bzw. zusätzlichen Herausforderungen sollten idealerweise auch durch eine Anpassung oder Ergänzung der Arbeitsverträge abgesichert werden. Diese Ergänzungen sind sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch im Interesse des Angestellten, um essentielle arbeitsvertragliche Punkte wie Datenschutz, Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, Kosten, etc. bereits im Voraus geklärt zu haben.
Insbesondere sollte in einem Arbeitsvertrag aber auch die aktuelle Rechtsprechung zu Konkurrenzverboten, Datenverarbeitung, Entstehung einer betrieblichen Übung, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit enthalten sein. Hier kann ein Fehler die Unwirksamkeit nach sich ziehen und somit keine Wirkung mehr entfalten. Dies gilt es zu verhindern.
Besondere Arbeitsverhältnisse
Bei besonderen Arbeitsverhältnissen wie zum Beispiel Leiharbeit oder Expatriates Teilzeitarbeitende oder Arbeit auf Abruf sind einige Besonderheiten zu beachten. Bei besonderen Arbeitsverhältnissen kann auch eine vorgängige Prüfung und Beantragung einer Arbeitserlaubnis notwendig sein. Hier sollten Sie sich vorgängig an einen Experten wenden, bevor Sie oder Ihre Angestellten mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Besondere Leistungen
Werden dem Arbeitnehmer besondere Leistungen angeboten, sollten dringen die persönlichen Gegebenheiten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Ist der Arbeitnehmer zum Beispiel Grenzgänger kann die Zuteilung eins Dienstwagen zolltechnische und umsatzsteuerrechtliche Folgen nach sich ziehen. Allgemein sind bei Grenzgängern einige steuerrechtliche Besonderheiten mit zu beachten. Dies gilt insbesondere bei Einschränkungen, wie diese durch Codid-19 entstanden sind.
Das Thema Kündigung sollte idealer Weise so professionell wie möglich angegangen werden. Es ist hier überaus wichtig, klar zu kommunizieren. Es muss dem Empfänger klar sein, dass und warum er gekündigt wurde, z. B. bei Nichtannahme einer Änderungskündigung. Die Kündigung hat darüber hinaus auch kongruent mit dem Abschlusszeugnis und etwaigen Zwischenzeugnissen zu sein. Der Vorgang einer Kündigung sagt immer auch viel über das Unternehmen und dessen Kultur aus. Hier sollten keine Fehler gemacht werden, um weder die Reputation des Unternehmens nach innen oder aussen zu gefährden noch einen Prozess zu riskieren, der vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere der Umgang mit Führungskräften oder schwierigen Mitarbeitern erfordert Fingerspitzengefühl. Hier sollten Sie sich frühzeitig von einem Experten beraten lassen um fristgerecht zu handeln.
Ihr Anliegen wird am professionellsten und auch am schnellsten behandelt, wenn Sie nicht zwei verschiedene Anwälte beauftragen müssen, die sich dann gegenseitig absprechen müssen um eine gemeinsame Lösung zu finden, zu einem Problem, das beide nur halb verstehen. Vermeiden Sie Reibungsverluste und sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie einen Anwalt kontaktieren, der beide Rechtssysteme kennt und in ihnen praktiziert. Wir beraten Sie im Schweizerischen und Deutschen Recht.